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1S-LSD Verbot in Deutschland – steht das Ende kurz bevor?

  • 23 August 2025
  • Dez. 2025
  • by ACIDO.shop

1S-LSD Verbot in Deutschland

⚠️ UPDATE 01.12.2025

WICHTIGES UPDATE

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurde heute veröffentlicht. Das Dokument könnt ihr euch hier ansehen. Somit tritt das Gesetz am 02.12.2025 in Kraft und stellt alle betroffenen Produkte in Deutschland unter Verbot.

Alle Zahlungen, die zu spät eingingen, werden erstattet und offene Bestellungen werden storniert.

⚠️ UPDATE 21.11.2025

Der Bundesrat hat den Entwurf heute offiziell beschlossen. Dazu gab es auch einen Redebeitrag mit besonders viel Aufmerksamkeit für 1S-LSD, sowie die wild platzierten 1S-LSD Automaten. Wer möchte, kann sich den Redebeitrag zum Thema hier ansehen.

Was bedeutet das jetzt konkret?

In den kommenden Wochen wird das Gesetz veröffentlicht. Erst mit dieser Veröffentlichung tritt es in Kraft und somit muss das Angebot eingestellt werden. Der genaue Zeitpunkt ist aktuell noch unklar.
Rückblickend wurde die Veröffentlichung in den letzten Jahren meist innerhalb von zwei Wochen nach der Bundesratssitzung vorgenommen. Theoretisch kann es aber auch schon am Montag, den 24.11.2025, soweit sein.

Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht. Sobald die Bestände erschöpft sind oder das Gesetz veröffentlicht wird, stellen wir den Verkauf der betroffenen Produkte ein. Bestellungen, die nach Ausverkauf oder zu spät eingehen, müssen wir stornieren. Wir erstatten selbstverständlich den Bestellwert in diesem Fall.

Da nach aktuellem Stand kein legales Alternativprodukt zu 1S-LSD in Sicht ist, empfehlen wir die letzte Gelegenheit zu nutzen.

⚠️ UPDATE 19.11.2025

⚠️ WICHTIGES UPDATE – nur noch 2 Tage bis zur Entscheidung

Am Freitag steht die nächste Änderung des NpSG zur Abstimmung – diesmal mit einer klaren Erweiterung der Stoffgruppen, durch die 1S-LSD und mehrere verwandte Derivate endgültig unter das Gesetz fallen sollen. Nach dem überarbeiteten Entwurf würden unter anderem auch 1BS-LSD, 1SB-LSD, NB-DMT, verschiedene OH-HHC-Varianten, 3,4-EtMC, ODSMT und weitere Substanzen nicht mehr legal erhältlich sein.

Wenn der Bundesrat am Freitag zustimmt, kann das neue Verbot bereits wenige Tage später wirksam werden.

Wir liefern nur so lange der Vorrat reicht. Bestellungen, die nach Ausverkauf oder zu spät eingehen, müssen wir stornieren – natürlich mit vollständiger Erstattung.

Da nach aktuellem Stand kein legales Alternativprodukt zu 1S-LSD in Sicht ist, empfehlen wir rechtzeitig vor Freitag zu bestellen.

⚠️ UPDATE 24.10.2025

Vor kurzem wurde die Drucksache 534/25 veröffentlich in dem 1S-LSD und andere Derivate in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen werden sollen. Diese Neufassung nach der Ablehnung des zu pauschalen Formulierungsentwurfs vom 26. September schlägt vor silylierte Varianten wie 1S-LSD (durch „Silizium“ zu ergänzen). Und ist damit eine klassische Regulierung über die Stoffgruppen und Masse.

Des weiteren sind mit auf der Abschussliste:

  • 1BS-LSD
  • 1SB-LSD
  • NB-DMT
  • 10-OH-HHC
  • 10-OH-HHCA
  • 8-OH-HHC
  • 3,4-EtMC
  • ODSMT
  • und einige weitere

Nach dem Entwurf wird somit 1S-LSD nicht mehr zulässig. 

Die nächste Bundesratssitzung findet am 21. November statt.

Aktuell wird somit erwartet, dass ein Verbot zu Ende November in Kraft tritt.

Die Nachfrage ist hoch und unsere Bestände sind knapp. Wie bereits zur Bundesratssitzung im September gilt: nur solange der Vorrat reicht. Alle Bestellungen, die zu spät eintreffen, werden storniert und die Zahlungen selbstverständlich erstattet. Bitte habt Verständnis, dass auch wir den genauen Zeitpunkt der Gesetzesverkündung nicht kennen. Sobald unsere Bestände aufgebraucht sind, müssen wir Bestellungen oder Zahlungen, die zu spät eingehen, leider stornieren und erstatten.

Da ein legales Nachfolgeprodukt zu 1S-LSD kaum zu erwarten ist, empfehlen wir, rechtzeitig Vorrat anzulegen.

⚠️ UPDATE 07.10.2025

Es sieht so aus, als ob die deutsche Regierung die pauschale Formulierung des aktuellen Gesetzentwurfs zu LSD-Derivaten ablehnt.

Daher herrscht derzeit viel Unsicherheit. Der behandelte Gesetzentwurf vom 26.09., der unter anderem Substanzen wie Lachgas aufführt, ist noch nicht online und somit nicht rechtskräftig.
Der Bundesrat hat am 26. September vorgeschlagen, die Gesetzesformulierung im NpSG zu erweitern, wodurch die „Δ9,10-Ergolen“ (das LSD-Grundgerüst) und somit alle weiteren unbekannten Derivate verboten wären. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag jedoch abgelehnt, mit der Begründung, die Formulierung sei zu ungenau und würde gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen.

Was genau heißt „Bestimmtheitsgrundsatz“ in diesem Zusammenhang?
➡️ Gesetze dürfen nicht zu ungenau formuliert sein.
➡️ Jeder Bürger muss vorher wissen können, ob ein Stoff verboten ist oder nicht.

Das Thema ist dadurch jedoch nicht vom Tisch. Man verlangt nach einer anderen eindeutigen Formulierung. Ein pauschales „alles, was LSD-ähnlich ist verboten“ wäre zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Somit wird nun eine klare und technisch präzise Beschreibung erwartet, welche Strukturen verboten werden. Dennoch bleiben LSD-Derivate weiterhin im Focus.

Die nächste Bundesratssitzung findet am 17. Oktober statt. Die Tagesthemen dieser Sitzung wurden bereits veröffentlicht. Das NpSG ist aktuell kein Tagesordnungspunkt. Ob dieses Thema nachgereicht wird, ist unklar. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Kurz: Aktuell ist 1S-LSD weiterhin nicht verboten.

⚠️ UPDATE 16.09.2025

Leider haben wir heute keine guten Nachrichten zu berichten. Es wurden nun, wie zu erwarten, noch Nachreichungen zum Thema NPSG für die bevorstehende Bundesratssitzung (26.09.2025) eingereicht. Die darin enthaltenen Äußerungen geben klar die aktuelle politische Ausrichtung vor. Was jedoch feststeht: Sollte diese Änderung durchgeführt werden, war es das mit den LSD-Derivaten in Deutschland.

Was genau ist passiert?

Mit dem Dokument 366/1/25 Ausschussempfehlung wurde vom Sachverständigenausschuss nun empfohlen das molekulare Grundgerüst von LSD (alle Substanzen mit der Grundstruktur Δ9,10-Ergolen – das ist der ergoline Kern von LSD) als Bewertungsmittel in den NpSG aufzunehmen. Die Absicht ist demnach nicht Schutzgruppen durch Atome/Substituenten wie in der Vergangenheit zu reglementieren, sondern den “Kern des Übels” zu verbieten.

In dem Dokument heißt es:
„Es wird für erforderlich gehalten, im Rahmen der Anpassung des NpSG auch
die Verbotsregelung von LSD-Derivaten nachzuschärfen und Umgehungen
durch bereits bekannte oder künftige Derivate (zum Beispiel 1S-LSD) zu verhindern:“

Was bedeutet das?

Die Ansage ist deutlich schärfer als in den vergangenen Jahren. Diese vorgeschlagene Anpassung bedeutet für Deutschland, dass, sobald im Gesetz das Ergolin-Grundgerüst genannt ist, es keine rechtssichere Möglichkeit für Folgederivate mehr gibt. Das Grundgerüst selbst ist jetzt der Anker. Es ist quasi ein Blankoverbot um das LSD-Molekül.

Das mag für viele schockierend und angesichts vieler künstlich verbreiteter Panikmache der letzten Jahre auch unglaubwürdig sein. Jedoch ist mit dem öffentlichen Dokument 366/1/25 das Vorhaben klar formuliert. Anstelle von Seitenketten und Massenbegrenzungen im NpSG möchte man nun einfach die Grundsubstanz als „teuflisches Übel“ verbieten.

Und nun?

Es kommt auf den endgültigen Wortlaut in dem vor uns stehenden Gesetz an. Bis das tatsächliche Gesetz veröffentlicht ist, weiß aktuell niemand, was in Bezug auf die LSD-Derivate genau verboten wird. Machen wir uns nichts vor: Die Regierungen dieser Welt haben es schlussendlich immer geschafft, einen Deckel über den unerwünschten Dunst der Gesellschaft zu legen. Dass es ein Ende geben wird, war leider sicher.
Somit wird nun aktuell nicht an einem Folgederivat für Deutschland gearbeitet, denn die Aussicht auf einen Erfolg ist im Grunde nicht vorhanden.

Die Nachrichten sind diesmal zerschmetternd und markieren tatsächlich das Ende einer Ära. Wir raten allen, die der mit Magie bezeichneten Substanz etwas abgewinnen konnten und künftig weitere Forschungen unternehmen wollen, sich jetzt einzudecken.

Beachtet hierbei: Es gilt das Rückwirkungsverbot. Sofern ihr die Derivate nachweislich vor dem Verbot erstanden habt, könnt ihr nach dem Verbot nicht für den Besitz belangt werden.

Ursprünglicher Beitrag

Die Diskussion um neue LSD-Derivate reißt nicht ab – und jetzt rückt auch 1S-LSD ins Visier der Behörden. Viele fragen sich: Ist 1S-LSD noch legal? Und falls ja – wie lange noch?

Wir werfen einen Blick auf den aktuellen Stand, was bisher passiert ist und was uns im Herbst 2025 erwartet.

Rückblick: Was bisher geschah

Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss getagt. Offizielle Ergebnisse sind zwar noch nicht veröffentlicht, aber die Erfahrungen aus den letzten Jahren geben einen klaren Hinweis:
Sobald ein neues LSD-Derivat auf der Agenda landet, dauert es nicht lange, bis es seinen Weg ins Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) findet.

So geschehen mit 1V-LSD im September 2022 und 1D-LSD ein Jahr später.

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 getagt. Doch ohne das Thema zu behandeln. Und weil es im August keine Bundesratssitzungen gibt, ist klar: Die Entscheidung wird nach der Sommerpause fallen.

Bundesrat triff sich um über 1D LSD und 1T LSD zu entscheiden - 2023

Ab wann wird 1S-LSD verboten?

Aktuell ist 1S-LSD legal – doch die Chancen stehen schlecht, dass das so bleibt.
Wir rechnen fest damit, dass 1S-LSD im Herbst 2025 verboten wird. Der nächste Termin, an dem das passieren könnte, ist die Bundesratssitzung am 26. September.

Ob es dann tatsächlich auf der Tagesordnung landet, wissen wir erst etwa zwei Wochen vorher – doch die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der vorliegende Entwurf Zustimmung findet.

Klar ist: Auch wenn theoretisch eine kleine Restchance besteht, dass 1S-LSD und andere Derivate noch verschont bleiben, wäre es naiv, darauf zu setzen.

1d lsd verbot 2023-warning symbol acido-shop

Gibt es einen Nachfolger zu 1S-LSD?

In den letzten Jahren war die Frage nach jedem neuen Verbot immer dieselbe:
👉 „Was bringt Lizard Labs als Nächstes?“

Die legendären Chemiker hinter Lizard Labs waren es, die über Jahre hinweg immer wieder neue, hochwertige und legale Lysergamide entwickelt haben. Angefangen bei 1P-LSD über 1cP-LSD, 1V-LSD bis hin zu 1D-LSD und zuletzt 1S-LSD. Ihre Arbeit hat es überhaupt erst möglich gemacht, dass es nach jedem Verbot einen würdigen Nachfolger gab.

Doch die Situation hat sich verändert: Lizard Labs hat sich aus dem Markt zurückgezogen.
Und ohne sie gibt es aktuell niemanden, der das gleiche Know-how, die gleiche Forschung und die gleichen Ressourcen hat, um ein weiteres stabiles und legales Derivat auf den Markt zu entwickeln.

Die Synthese neuartiger Lysergamide ist kein kurzfristiges Projekt, sondern erfordert erhebliche Investitionen, hochspezialisierte Chemiker und gleichzeitig die Fähigkeit, komplexe regulatorische Hürden zu meistern. Lizard Labs konnte dies über Dekaden hinweg leisten. Aktuell ist jedoch niemand in Sicht, der diese Rolle übernimmt.

Genau deshalb wirkt das mögliche 1S-LSD Verbot so endgültig:
Zum ersten Mal seit der Einführung von Lysergamid-Derivaten gibt es keinen absehbaren Nachfolger. Weder in Forschungslaboren noch auf Unternehmensebene sind neue Moleküle angekündigt oder in der Entwicklung.

👉 Sollte 1S-LSD reguliert werden, könnte dies tatsächlich das Ende der Derivate bedeuten.

Wann wird es verboten?

Wie in den vergangenen Jahren wird das eigentliche Gesetz nach dem Beschluss veröffentlicht. Dies kann an jedem Tag nach dem 26.September erfolgen oder im Oktober sollte die Entscheidung bis dahin verzögert werden. Die Vergangenheit zeigte eine Veröffentlichung innerhalb von zwei Wochen nach der Bundesratssitzung. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wir werden dazu, wie auch die letzten Jahre, zeitnah Updates geben.

Was bedeutet das für meine Bestellung?

Solange 1S-LSD legal ist, läuft der Verkauf normal weiter. Aber die Wochen vor einem möglichen Verbot sind erfahrungsgemäß chaotisch:

  • Die Nachfrage steigt sprunghaft an.
  • Produkte sind oft schneller ausverkauft als geplant. 
  • Versandzeiten können sich durch das erhöhte Bestellvolumen leicht verzögern.

Wir haben aktuell ausreichend Bestand auf Lager, aber das gilt natürlich nur solange der Vorrat reicht. Pellets der Größenordnung 225mcg sind bereits vergriffen. Wir haben bereits lediglich Restbestände. 

Wenn das Verbot kommt, dürfen Shops die Substanz nicht mehr verkaufen – und Bestellungen nach Inkrafttreten wären dann nicht mehr möglich.

👉 Wer also noch Bedarf hat, sollte sich rechtzeitig eindecken.

Fazit: Das Ende einer Ära?

Es sieht ganz danach aus, dass 1S-LSD in Deutschland schon bald Geschichte sein wird.
Noch ist 1S-LSD legal, aber das Zeitfenster schließt sich.

Wir halten euch wie gewohnt auf dem Laufenden, sobald es neue Informationen gibt – vor allem, ob das Thema am 26. September im Bundesrat behandelt wird.

Bis dahin: Stay safe – und bleibt informiert. 🚀

Weitere Updates folgen...

1 Kommentar

  • Invoice - Avatar
    Isabella Couraceiro

    losers, weak, easily given up…if was here in south America, we would continue at any cost, but you from europe, specially Germany, you love to follow a rule even more when it comes from your government. well done! weaks

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