Legal oder illegal?
Viele wundern sich nach dem schnellen Verbot von 1V-LSD, dem Nachfolger von 1cp-LSD, wie lange uns 1D-LSD erhalten bleibt. Denn mit einem Verbot nach nicht einmal mehr als 13 Monaten war 1V-LSD von allen legalen Derivaten am schnellsten wieder aus den Shops verschwunden. 1P-LSD hielt sich damals noch 4 Jahre ohne eine Regulierung und auch ohne negative Zwischenfälle.
In der Regel tagt der Sachverständigenausschuss bereits am Anfang des Jahres. Die Publikationen zur Empfehlung und Regulierung von Stoffen die der allgemeinen Behaglichkeit nicht entsprechen, werden bereits zum Februar – März veröffentlicht. Hierbei wird man recht stutzig beim lesen der Publikationen. Denn nicht selten findet man altertümliche, fast religiös anmutende, Argumentationen aus den späten 50iger in diesen Papieren.
Dieses Jahr jedoch blieben diese Empfehlungen aus, trotz der lauten Presse und Meuchelei in Bezug auf die kosmetische Panne in der letzten Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Die Panne wurde im übrigen Mitte März geschlossen.
Aus innerem Kreis haben wir zumindest erfahren, dass vermeintlich eine Regulierung von 1D LSD wohl nicht vor Ende des Sommers stattfinden soll. Dies sind wie immer wage Einschätzungen anhand der eben genannten Umstände und Erfahrungswerte der letzten Jahre.

Wie auch die letzten Jahre bleibt es völlig ungewiss ob es einen Nachfolger geben wird. Dieses Jahr sehen die Aussichten für 1DLSD jedoch deutlich düsterer aus. Angesichts der vielen Werbemaßnahmen in Bild und Presse steigt der Handlungsbedarf der Obrigkeit, dem ganzen einen Riegel vorzuschieben.
Auch wenn wir den Diskurs unterstützen, ein Umdenken in der Thematik herbeizuführen und einen neuen, zeitgemäßen Ansatz zu finden, bezieht sich die Kernaussage der meisten Presseinterviews nur darauf wie irgendjemand findiges den Verwaltungsapparat austrickst. Leider wird nur in ganz wenigen Fällen über die Forschung und die Substanz und deren Potenzial an sich gesprochen. Es fehlt weiterhin an gut recherchierten Informationen zur sachkundigen Wissensvermittlung und somit auch an fundierter Aufklärungsarbeit.
Es wäre für uns alle erfreulich, denn im Grunde genommen besteht das Wesensbild der Community aus “Freunde des Lebens, des Miteinanders und dem gesunden Umgang mit seiner Umwelt” und wir können alle von dieser positiven Dynamik profitieren.
Wir halten euch hier im Blog und im Newsletter wie auch die letzten Jahre zu den vorangegangenen Verboten ebenfalls zu 1D-LSD und dessen Zukunft auf dem Laufenden.
Sobald es Neuigkeiten gibt werden wir hier die aktuellsten Updates posten. Saugt euch den RSS Feed oder abonniert den Newsletter für tagesaktuelle Updates.

# UPDATE 05.02.2024
Was wir derzeit wissen
Gerüchten und Aussagen zufolge wird zum Beginn des Monats Februar 2024 eine Regulierung des 1D-LSD-Derivats erwartet, das von einigen Mitbewerbern irreführend auch als 1T-LSD bezeichnet wird. Die Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 2. Februar wurde am 16. Januar bekannt gegeben, jedoch wurde bis zum heutigen Datum kein spezifischer Tagesordnungspunk bezüglich dieser Stoffgruppe veröffentlicht. Glücklicherweise findet sich darin keine Erwähnung des NpSG, was darauf hindeutet, dass 1D-LSD bis mindestens zur nächsten Versammlung am 22. März weiterhin legal bleibt. Der Bundesrat gibt die Tagesordnung in der Regel etwa zwei Wochen vor dem Treffen bekannt, somit können wir am 09. März bereits die vorläufigen Tagespunkte zur kommenden Sitzung einsehen. Du kannst dies selbst im Auge behalten.
Der aktuelle Zeitplan für ein mögliches Verbot gestaltet sich wie folgt:
- Diskussion und Empfehlung durch das BfArM fanden am 4. Dezember 2023 statt.
- Die Ausarbeitung des Gesetzes ist derzeit in Bearbeitung.
- Überprüfung und Umsetzung durch den Bundesrat stehen in absehbarer Zeit an (frühestens am 22. März).
- Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt erfahrungsbedingt 1-2 Wochen nach der Umsetzung durch den Bundesrat.
Am 04.12.23 versammelte sich der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel, um verschiedene Angelegenheiten zu behandeln. Von besonderem Interesse waren dabei Diskussionen über Angebote im Zusammenhang mit dem Produkt HHC, die voraussichtlich in naher Zukunft in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (Npsg) aufgenommen werden. Ebenfalls wurden Substanzen aus der Gruppe der Tryptamine thematisiert, darunter fallen Psilocybin, DMT (Dimethyltryptamin), 5-MeO-DMT (5-Methoxy-N,N-dimethyltryptamin), Bufotenin und AMT (Alpha-Methyltryptamin).
Lysergamide, zu denen das 1D-LSD- bzw. 1T-LSD-Derivat in seiner Grundstruktur zugehörig sein müsste, fallen streng genommen nicht in die Gruppe der Tryptamine und wurden im Ausschuss nicht ausdrücklich erwähnt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass bei der Bekanntgabe äußerst präzise vorgegangen wurde und die Derivate nicht erörtert wurden. Auch wenn sie terminologisch nicht korrekt eingeordnet wären, könnten die bekannten Lysergamid-Derivate ebenfalls unter dem Oberbegriff “Tryptamine” fallen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Presseabteilung des Ausschusses in diesem Zusammenhang weniger genau arbeitet und die Derivate fälschlicherweise mit der Gruppe der Tryptamine in einen Topf wirft. Daher bleibt die Frage nach einer Behandlung des Themas 1D-LSD weiterhin offen.
Ab wann wird 1D-LSD verboten?
Es besteht die Möglichkeit, dass wir ein Verbot im März erleben werden. Diejenigen, die sich noch an die kosmetischen Rechtschreibfehler im Zusammenhang mit dem Verbot von 1V-LSD erinnern, werden wissen, dass die Korrektur des NpSG im März 2023 erfolgte.
Viele, auch wir, gehen jedoch davon aus, dass eine Regulierung im Sommer erfolgen wird, da das BfArM derzeit komplexe Gesetze identifiziert hat, die noch bearbeitet werden müssen, darunter die Legalisierung von Cannabis.
Aber eine genaue Prognose ist wie immer schwierig. Selbstverständlich werden wir dich rechtzeitig benachrichtigen, damit genügend Zeit bleibt, eine letzte Bestellung zu tätigen, bevor das Verbot in Kraft tritt. Es sollte ausreichend Zeit für Bestellungen geben, sodass keine überhasteten Käufe erforderlich sind.
Gibt es einen Nachfolger zu 1D-LSD?
In Anbetracht der ständig verschärften Vorschriften wird es für den Hersteller zunehmend herausfordernder, alternative legale Derivate zu finden. Dies resultiert aus der begrenzten Anzahl von strukturell stabilen LSD-Derivaten, die in großem Umfang herstellbar sind. Mit jeder Revision des NpSG wird der Gesetzesrahmen erweitert, während die Auswahl an möglichen Alternativen schrumpft. Es ist diemal umso mehr wahrscheinlich, dass es bald keine LSD-Derivate mehr geben wird, die nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.
Frühere Regeländerungen erlaubten es, Änderungen zu nutzen, auch wenn diese kniffligen Bedingungen zu komplexen Umständen führten, die dazu führten, dass 1D-LSD als 1T-LSD getestet wurde und umgekehrt. Doch im Laufe der Zeit wird der Ausschuss seine Fähigkeiten zur Schließung dieser Lücken verbessert. Unsere Quellen deuten darauf hin, dass das bevorstehende Verbot umfassender sein wird und wahrscheinlich 1D-LSD / 1T-LSD sowie andere Derivate einschließen wird. Möglicherweise steht sogar ein generelles Verbot bevor, das alle LSD-Analoga abdeckt. Das sind wie immer Spekulationen, und niemand kann die genaue Entwicklung prognostizieren.
Wir hoffen, wie die vergangenen Jahre, auf einen innovativen Nachfolger. Aber basierend auf den Informationen, die wir von unseren Quellen erhalten haben, scheint dies sehr unwahrscheinlich. Wie gewohnt werden wir euch sofort benachrichtigen, wenn es Neuigkeiten über ein neues Derivat gibt, aber solange das genaue Gesetz nicht bekannt ist, können wir nicht sicher sagen, ob eine Alternative möglich ist.
Bis dahin werden wir Bestellungen wie gewohnt versenden. Sobald ein Datum und Details eines möglichen Verbots feststehen werden wir euch per Newsletter selbstverständlich auf dem laufenden halten.
# UPDATE 05.03.2024
Eine aufreibender Jahresstart. Möglicherweise steht uns hier in Deutschland eine historische Teillegalisierung von Cannabis bevor. Leider hat diese Entwicklung auch eine Kehrseite, da das BTM verwandte NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) höchstwahrscheinlich ein Verbot für 1D-Derivate und HHC-Produkte ab dem 22. März aussprechen wird. Es ist bislang nicht gewiss, dennoch liegt es nah, dass beide Themen in einem Durchgang behandelt werden.
Ab dem 08. März können die vorläufigen Tagesordnungspunkte online eingesehen werden. In der Regel werden diese zwei Wochen vor der eigentlichen Sitzung bekannt gegeben.
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden wir die Nachnahmezahlung für die betroffenen Produkte einstellen. Der Grund ist die teils lange Laufzeit der Nachnahmesendungen und der damit verbundene verspätete Vertragsabschluss.
Ob ein Nachfolger für 1D zu erwarten ist, ist dieses Jahr umso unwahrscheinlicher. Zum einen ist der Entwurf zur Regulierung bereits verschärft und zum anderen sehen wir im Nachbarland Niederlande, in dem der Hersteller seinen Sitz hat, eine aufkommende Regulierung zum Sommer von nahezu aller Forschungschemikalien die in den Niederlangen vertreten sind.
Bislang sind die LSD Derivate in den Niederlanden nicht im Entwurf enthalten. Angesicht der nie dagewesenen Größenordnung des Verbots in den Niederlanden, ist davon auszugehen, dass auch dort die Derivate der Lysergamide, wo selbst 1p-LSD bisweilen noch legal erhältlich ist, ihr Ende finden. Die Produktion von 1D-AL-LAD wurde bereits eingestellt und somit ein deutliches Zeichen.
Wie immer, sobald uns öffentlich die Richtung angekündigt wird, haben wir erst Gewissheit. Solltet ihr einen Vorrat anlegen wollen, wartet nicht zu lange. Wir haben bereits geringe Bestände und werden diese nicht weiter aufstocken. Sobald wir Neuigkeiten zu den Tagesordnungspunkten vorliegen haben, werden wir euch auf dem neuesten Stand bringen.
# UPDATE 08.03.2024
Wie bereits im Newsletter vom 05. März dieser Woche angekündigt, wurden die Tagesordnungspunkte heute am 08. März für die kommende Bundesratssitzung am 22. März veröffentlicht.
Zu unserem und wahrscheinlich den meisten, die dieses Thema mit Adleraugen betrachten, ist der Themenpunkt des NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes), der über das 1D-LSD Derivat und das HHC Produkt entscheidet, nicht aufgeführt. Das ist sicherlich überraschend, bedeutet aber nur, dass wir in den kommenden zwei Wochen täglich Änderungen beobachten müssen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Tageordnungspunkte nachgereicht werden. Es bleibt also weiterhin ungewiss.
# UPDATE 29.05.2024
Was is aktuell passiert?
Nun ist es soweit. Heute wurden bereits die ersten Tagesordnungspunkte für die kommende Sitzung am 14.06 preisgegeben. Da nun das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) als Tagesordnungspunkte aufgeführt ist, ist somit ziemlich sicher 1D-LSD/1T-LSD, sowie HHC zum Ende Juni 2024 verboten. Warum ziemlich sicher? Wir haben in der Vergangenheit noch eine Diskussion zu dem Thema im Bundesrat gesehen. Das NpSG wurde die vergangenen 5 Jahre ohne Discussion oder Erläuterung meist einstimmig verabschiedet.
Was wird verboten?
Das 1D-LSD / 1T-LSD Derivat. Sowie alle Verbindungen des HHC, einschließlich HHC-P und HHC-PO. Ebenfalls THCp, THCv und THCb. Den aktuellen Entwurf könnt ihr hier im Detail einsehen.
Wann wird es verboten?
Wie in den vergangenen Jahren wird das eigentliche Gesetz nach dem Beschluss am 14.06. veröffentlicht. Dies kann an jedem Tag nach dem 14.06. erfolgen. Die Vergangenheit zeigte eine Veröffentlichung innerhalb von zwei Wochen nach der Bundesratssitzung. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wir werden dazu, wie auch die letzten Jahre, zeitnah Updates geben.
Wird es einen 1D-LSD Nachfolger geben?
Das ist aktuell nicht eindeutig zu beantworten, da mehrere Verbindungen möglich sind. Der Hersteller hatte seit der ersten Ausgabe des Entwurfs im Dezember 2023 Zeit, diesen zu prüfen und Ideen zu entwickeln. Der im Mai überarbeitete Entwurf scheint keine grundlegenden Veränderungen an der Strukturdefinition zu enthalten. Daher bleibt der Entwurf vom Dezember weiterhin die Basis der Möglichkeiten.
Nachvollziehbarerweise äußert sich der Hersteller nicht bis zur Veröffentlichung des Gesetzes. Wir werden es jedoch mit Sicherheit erfahren, wenn das Gesetz Ende Juni veröffentlicht wird.
Was bedeutet das für meine Bestellung?
Bis zum 14.06. bzw. bis zur Verkündung des Gesetzes bleibt alles wie gehabt. Der Erwerb und Verkauf sind erst nach der Verkündung strafbar.
Jedoch stellen wir, wie bereits bei den Verboten der letzten Jahre, die Nachnahmesendungen für die betroffenen Produkte zum 30.06. ein. Dies dient eurer und unserer Sicherheit. Der Grund sind die langen Laufzeiten und der verspätete Vertragsabschluss der Zahlungsmethode.
Zudem kann es aufgrund des hohen Anfrageaufkommens zu Verzögerungen kommen. Wir tun unser Bestes, diese gering zu halten, und bitten um euer Verständnis. Mehrfachanfragen verzögern eure Bearbeitung in diesem Fall, daher bitten wir euch um etwas Geduld.
Ebenfalls werden wir nach dem 14.06. keinen neuen Bestand aufstocken. Wir werden so lange liefern, wie unsere Vorräte reichen bzw. bis zum 12.06 Versandbestellung erfüllen. Versandbestellung werden am 12.06 eingestellt und nur noch Barlieferungen erfüllt. Bitte achtet daher auf zeitnahen Zahlungseingang. Alle Bestellungen, die wir nicht erfüllen können, erstatten wir selbstverständlich vollständig.
# UPDATE 14.06.2024
Diesen Freitag, den 14. Juni, wurde dem Entwurf vom Dezember 2023 für eine Anpassung des NpSG im Bundesrat mit Mehrheit zugestimmt.
Erstaunlicherweise gab es zu diesem Tagesordnungspunkt eine Rede und Erläuterung. Diese behandelte hauptsächlich die Regulierung von Lachgasprodukten. Ihr könnt die Verordnung selbst und die Empfehlungen zu den Stoffgruppen hier einsehen.
Nun beginnt die Phase des Wartens, bis das eigentliche Gesetz veröffentlicht wird und damit auch rechtskräftig. Bis dahin ist die Rechtslage unverändert und der Erwerb noch nicht strafbar. In den vergangenen Jahren wurde das Gesetz 1-3 Wochen nach der Bundesratssitzung veröffentlicht. Grundsätzlich kann das Gesetz jedoch jeden Tag in Kraft treten. Wir werden natürlich im Blog und im Newsletter sofort berichten, sobald wir das Datum kennen. Wer selbst nachsehen möchte, findet die Veröffentlichungen auf der folgenden offiziellen Seite: Bundesgesetzblatt
Selbstverständlich stehen wir auch nach dem Inkrafttreten des Verbots weiterhin für Fragen und Probleme zur Verfügung. Da es einige Aussagen dazu gab: Nein, Shops wie unserer werden nicht verboten. Lediglich einige der angebotenen Produkte werden in Deutschland nicht mehr gestattet sein. Sie bleiben in anderen Ländern weiterhin legal. Jedoch ist der Verkauf in Deutschland nicht mehr zulässig. Unsere restlichen Produkte, die nicht von dem aktuellen Entwurf erfasst wurden, bleiben natürlich weiterhin verfügbar. Wir sind weiterhin für euch da!
# UPDATE 26.06.2024
Mit heutigem Datum, dem 26.06.2024, wurde die neue Fassung des NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) veröffentlicht. Das Gesetz tritt somit am 27.06.2024 in Kraft, und 1D-LSD, 1T-LSD, HHC und TCHP sowie alle ihre Ableger sind offiziell in Deutschland nicht mehr zugelassen.




4 Kommentare
ML89
Seit Jahrzehnten zieht sich dieses Katz-und-Maus-Spiel hin. Es wird höchste Zeit, eine Regelung zu treffen, bei der die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht und nicht die Angst vor Veränderung und die Korruption durch den Schwarzmarkt. Eines zeigt die Vergangenheit. Menschen probieren sich ohnehin aus, so oder so. Dann sollte man fortschrittlicher werden und ihnen eine transparente Basis schaffen sich auszuprobieren anstelle sie in Gefahr zu bringen und zu kriminalisieren. Es fällt schwer zu glauben, dass die Einnahmen aus der Besteuerung dieser Präparate die Einnahme durch Justiz und Verfahren übersteigen. Wenn sie den Kapitalismus frönen, Alkohol Dealer die Fussballspiele sponsoren, dann sollen sie nicht heucheln, dass ihnen unsere Gesundheit am Herzen liegt.. 2024 und erst jetzt wird widerwillig das Drugchecking in diesem Land zugelassen. Geht’s noch????
Victor
Na ätzend…. War aber doch klar dass sie es kommen wird. Hoffen wir auf einen Nachfolger!!!
Dirk
Wow, diese ganzen Regulierungspläne scheinen ja richtig in die Vergangenheit zu zielen! Ich dachte, wir leben im 21. Jahrhundert, wo Fortschritt und Freiheit hochgeschätzt werden. Hier wird so getan, als wären wir immer noch im letzten Jahrhundert stecken geblieben. Aber hey, solange die Kreativität von den Herstellern weiterhin die Nase vorn hat, werden wir uns schon irgendwie durch diese Regulierungs-Wolken brechen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sie sich immer wieder etwas Neues einfallen lassen. Lasst uns hoffen, dass die Vernunft siegt und Innovation nicht durch übermäßige Vorschriften erstickt wird!
Christof
Das bleibt wie immer spannend. Bis lang ist ja noch nichts klar und alle dachten es wäre schon unter den Hammer gefallen. Mal schauen was und wann es kommt. Echt traurig weil absurd. Es richtet keinen Schaden an und hilft im Gegenzug zu andern Mist der frei verkäuflich ist…